plusKITA-Einrichtung

Am 1. August 2014 trat das „Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und weiterer Gesetze“ in Kraft. Die zweite Stufe der Revision des Kinderbildungsgesetzes zielt vor allem auf mehr Bildungschancen und mehr Bildungsgerechtigkeit ab. Der Paragraph 19a des KiBiz legt die Schwerpunkte wie folgt fest:

  • Stärkung des Bildungsauftrages
  • Stärkung der Sprachbildung
  • Stärkung der Bildungschancen
  • Stärkung des Angebots
  • Stärkung des Stadtteiles

Mit dieser Gesetzesänderungen wurden Kindertageseinrichtungen und Familienzentren nach bestimmten Kriterien betrachtet. Von ca. 9000 Einrichtungen in NRW bekamen rund 1800 Häuser den Zuschlag plusKITA. Dieser beinhaltet eine finanzielle Förderung von 30.000 Euro jährlich, die ohne Ausnahme in zusätzliches Personal investiert werden muss. PlusKITA-Einrichtungen haben den Auftrag, die Sprachbildung zu fördern, individuelle Bildungspotentiale zuerkennen und die Chance auf Bildung zu erhöhen.

Die ortsnahe Netzwerkarbeit und die Öffnung des Hauses für den Stadtteil soll strukturellen Benachteiligungen entgegen wirken und neue Angebote für Familien schaffen. Die Angebote für Familien werden niederschwellig, passgenau und unter Berücksichtigung der Elternbedarfe ausgewählt und installiert.

Der evangelische Kirchenkreis erarbeitete eine gemeinsame Konzeption für die plusKITA-Einrichtungen in Gevelsberg, Schwelm und Hagen. Dieses Arbeitskonzept stellt ein Leitbild, eine Zielsetzung, eine Stellenbeschreibung und einen gemeinsamen Auftrag im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben dar.

Für unser Familienzentrum stellt die finanzielle Förderung des Landes NRW eine große Unterstützung dar, um weitere Angebote für Familien zu schaffen und für Kinder und Eltern den Zugang zu Bildung, Unterstützung und Hilfen möglichst barrierefrei zu gestalten.